1844-1858 Erste nachweisbare schriftliche Erwähnungen einer Löwener Feuerwehr

Das Originaltitelblatt der Löwen betreffenden Akte Im Jahr 1844 wurde erstmals eine Löwener Feuerwehr erwähnt. Aus bis heute noch erhalten gebliebenen Akten des damaligen königlichen preußischen Amtes in Peckelsheim geht dies eindeutig hervor. Auf dem links zu sehenden Titelblatt heißt es dort in alter Schrift: "Acta des Königlich Preußischen Amtes Peckelsheim Betreffend Die Feuerlöschanstalten der Gemeinde Löwen".




Der Schriftverkehr im 19. Jh. mit Deutscher Schrift Der gesamte Schriftverkehr, der die Existenz einer Löwener Feuerwehr im 19. Jahrhundert beweißt, ist natürlich in Deutscher Schrift vonstatten gegangen. Heute ist es für die meisten Menschen fast unmöglich geworden mit diesen etwas seltsam wirkenden Zeichen noch etwas anzufangen.




Zwar wurde die Löwener Feuerwehr offiziell erst 1930 gegründet, es gab jedoch auch schon fast 100 Jahre zuvor mehrmals schriftliche Erwähnungen einer "Feuer-Compagnie" im Ort, diese sind nachweißlich im damaligen preußischen Amt in Peckelsheim vermerkt.

Diese Erwähnungen begannen am 24. November 1844 mit einem Schreiben des Löwener Gemeindevorstehers Conrad Kurzen an den Amtmann Wiederhold in Peckelsheim. In diesem Schreiben ging es um die Ausrüstung der Löwener Feuerwehr, die in dem Schreiben aufgezählt wurde. Außerdem ist auch erstmals die Rede von einem ersten Spritzenhaus in Löwen, dass (hingegen anders lautender Gerüchte) nicht das in der Dorfmitte war, sondern ein Anbau an die Löwener Kirche. Erst 1869 wurde das zweite Spritzenhaus in der Dorfmitte gebaut. Im Detail geht also aus den Unterlagen hervor, dass die Löwener Feuerwehr damals folgendes zur Verfügung hatte:

Außerdem liegt der Wehr heute noch eine vollständige Übersicht einer 1844 von Gemeindevorsteher Conrad Kurzen vorgeschlagenen "Feuer-Compagnie" vor. Darüber hinaus ist in den alten Schriftstücken auch die Rede von einer eigenen "Rettungs-Compagnie" für Löwen. Kurzen versichert in dem Schreiben dem Peckelsheimer Amt volle Tauglichkeit aller aufgeführten Personen oder "Individuen", wie es im Original heißt.

Es ist anzunehmen, dass die Gründung dieser Kompanien auf eine Kreis-Feuer-Ordnung zurückgeht (die wiederum wahrscheinlich ihren Ursprung in der >> Allgemeinen Feuerpolizei-Ordnung hat). Im Dezember 1844 ist jedenfalls die Rede von einem solchen Schriftstück, von dem in Löwen 72 Exemplare für je 8 Pfennige verkauft wurden. Genauere Inhalte dieser Ordnung sind nicht überliefert.

Es ist jedoch anzunehmen, dass diese Ordnung entweder sehr streng war oder sie aber vom Peckelsheimer Amt als sehr ernst und wichtig angesehen wurde, denn 1846 bestätigt der dortige Amtmann Wiederhold die 1844 vorgeschlagene Kompanie. Eine vollständige Liste aller Männer und ihrer Kompaniezugehörigkeit sowie ihrer Aufgaben ist in voller Länge überliefert.

Lange währte diese Zusammenstellung der Löwener Feuerwehr allerdings nicht, denn schon 1858 ist schon wieder die Rede von einer Reorganisation der Kompanien. Nach der Überlieferung hatte der Gemeindevorsteher Kurzen in einem Schreiben vom 18. Februar 1858 auf die Notwendigkeit einer solchen Restrukturierung hingewiesen. Zu einer Versammlung, auf der den betroffenen Männern dann alle Änderungen unterbreitet werden sollten, waren auch fast alle erschienen. Allen Anwesenden wurden ihre Pflichten erklärt und ihnen wurde ausdrücklich unterbreitet, dass sie ihre Pflichten einzuhalten hatten und ansonsten mit "einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen" zu rechnen hatten, das heißt, sie mit harten Strafen zu rechnen hatten. Ein Beweis dafür, wie wichtig die Organisation und Funktion einer Feuerwehr genommen wurde. Dies ist zweifelslos bemerkenswert für die damalige Zeit.



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